Gebühren bei Tagesgeld

Grundsätzlich werden am Finanzmarkt Tagesgeldkonten als kostenlos und frei von Gebühren von den zahlreichen Anbietern umworben. Aber wie bei vielen vergleichbaren Finanzprodukten steckt auch hier der Teufel im Detail bzw. im Kleingedruckten. Oft werden die Bestimmungen über zusätzliche oder indirekte Gebühren und Kosten überlesen oder der Kunde vom Vermittler des Tagesgeldkontos nicht explizit darauf hin unterrichtet. In der Regel ist aber bei einem reinen Tagesgeldkonto mit keinen Gebühren zu rechnen. Somit sollten auch für die Kontoführung keine Kosten durch die Bank dem Anleger in Rechnung gestellt werden. Das bedeutet somit, dass für die auf dem Tagesgeldkonto durchgeführten Transaktionen im Allgemeinen keine Gebühren verrechnet werden. Eine gewisse Vorsicht ist aber bei den Zusatzangeboten zum Tagesgeldkonto geboten. Obwohl das Tagesgeldkonto nach wie vor gebührenfrei bleibt, sind es die zusätzlichen Serviceleistungen, die meistens bezahlt werden müssen. Denn manche Banken bieten zwar lukrative Tagesgeld Angebote, die aber mit einer gleichzeitigen Eröffnung eines Girokontos kombiniert sind. Durch die Führung des Girokontos können dann sehr wohl zusätzliche finanzielle Belastungen für den Sparer bzw. Anleger resultieren, die in weiterer Folge den Zinsertrag und somit das Kapital unnötig vermindern.

Eröffnung und Kündigung sind in der Regel gebührenfrei

Wie für die Kontoführung, werden auch für die Eröffnung von Tagesgeldkonten üblicherweise keine Gebühren eingehoben. Das resultiert daraus, dass die Banken weder Bearbeitungsgebühren, noch einen Portoersatz für den Versand der schriftlichen Unterlagen beanspruchen. Zusätzlich führen die meisten Anbieter auch Kündigungen ohne Bearbeitungsgebühren durch. Im Gegensatz dazu können aber bei einer Kündigung für den Kunden Kosten in Form von Portogebühren entstehen. Viele Banken akzeptieren nämlich keine Kündigung per E-Mail. Daher muss der Kunde seine Kündigung eingeschrieben über den Postweg an die Bank übermitteln.

Tagesgeld und mögliche Gebührenfallen

Wenn man bei der Wahl des Tagesgeldkontos die allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht aufmerksam studiert, können auch durch die regelmäßigen per Post zugestellten Kontoauszüge Kosten entstehen. Daher sollte auf diese postalischen Informationen über den Kontostand verzichtet werden, denn normalerweise sind die Kontoauszüge auch online abrufbar. Ähnlich ist die Vorgangsweise beim jährlichen Einkommenssteuernachweis, der nicht von allen Banken kostenlos zugeschickt wird. Als eine weitere Gebührenfalle kann sich zudem auch die Änderung des Referenzkontos bzw. eine Änderung der Wohnadresse erweisen. Grundsätzlich werden diese Änderungen von den meisten Banken ohne Gebühren für die Bearbeitung und via Telefon oder E-Mail Nachricht akzeptiert. Andere wiederum verlangen aber, dass diese Änderungen in schriftlicher Form eingebracht werden. In diesem Fall fallen dem Kontoinhaber die Kosten für das Porto zu. Wer aber aus welchem Grund auch immer trotzdem ein Tagesgeldkonto mit Gebühren wählt, sollte diese zumindest mit den zu erwartenden Zinserträgen gegenrechnen. Im schlimmsten Fall kann es nämlich so weit kommen, dass die in Kauf genommenen Gebühren und Kosten die Rendite auffressen bzw. das Kapital am Tagesgeldkonto langsam aber sicher weniger wird.

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