Die Zinsen der Europäischen Zentralbank

Zur Steuerung des Kapital- und Geldmarktes gibt die Europäische Zentralbank, kurz EZB, einen bestimmten Zinssatz vor. Dieser wird im allgemeinen Leitzins genannt. Dieser Zinssatz ist für die Geschäftsbanken verpflichtend. Die Banken können sich hierbei von einer Zentral- oder Notenbank gegen eine Verpfändung von notenbankfähigen Sicherheiten bzw. unter Eingehung eines Wertpapierpensionsgeschäftes Geld beschaffen. Generell werden hierbei drei unterschiedliche Leitzinsen verglichen. So gibt es einmal den Zinssatz für das Hauptrefinanzierungsgeschäft, einen bestimmten Einlagesatz und schließlich den Spitzenrefinanzierungssatz. Diese drei Zinssätze bilden den eigentlichen Leitzins und gehören zu einem der wesentlichsten Bestandteile der modernen Geldmarktspolitik. Theoretisch bedeutet beispielsweise eine Senkung dieses Zinssatzes gleichzeitig eine Erhöhung der Investitionen aus staatlicher und unternehmerischer Sicht. Wird der Zinssatz dagegen erhöht, fördert dies den allgemeinen Wunsch nach Spareinlagen, wobei eine geringere Geldmengen-Nachfrage inflationäre Tendenzen eindämmen kann. Unabhängig davon existieren aber in der modernen Finanzwirtschaft noch etliche andere Zinssätze, die das Spar- und Verhalten beeinflussen können.

Die drei Hauptbestandteile des Leitzinses

Der wichtigste Zinssatz, der gleichzeitig auch als Leitzins bezeichnet wird, ist der Zinssatz für das Hauptrefinanzierungsgeschäft. In einem so genannten wöchentlichen Tenderverfahren wird in den Geschäftsbanken zu dem festgelegten Zinssatz das Zentralbankgeld zur Verfügung gestellt. Der zweite wichtige Zinssatz bezeichnet die Spitzenfinanzierungsfazilität. Sofern die Geschäftsbanken ausreichende Sicherheiten besitzen und hinterlegt haben, können Sie zu einem festgelegten Zinssatz bis zur Höhe ihrer Sicherheiten auch über Nacht Liquidität aus dem Euro-System bekommen. Der Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität liegt deutlich höher als der Zinssatz für das Hauptrefinanzierungsgeschäft. Von daher wird eine Geschäftsbank bei einem kurzfristigen Liquiditätsbedarf im Interbankenhandel auch nicht gerne bereit sein, diese höheren Zinsen zu bezahlen. Daher stellt der Zins für die Spitzenrefinanzierungsfazilität faktisch auch die obere Zinsgrenze für eine Tagesgeldanlage dar. Der dritte wichtige Zins bezeichnet die Einlagefazilität. Geschäftsbanken können aber auch überschüssiges Guthaben, welches sie bei der Zentralbank haben, zu einem bestimmten Zinssatz bis zum nächsten Geschäftstag im Eurosystem anlegen. Verständlicherweise werden sich die Banken beim Geldausleihen im Interbankenhandel nicht mit einem niedrigeren Zins begnügen. Von daher bildet der Zinssatz der Einlagefazilität auch die Untergrenze der Tagesgeldverzinsung.

Der Leitzins in Verbindung mit der Tagesgeldverzinsung

Bekanntermaßen handelt sich bei einem Tagesgeldkonto um einen variablen Zinssatz. Da die Geschäftsbanken jederzeit eine Zinsanpassung vornehmen können, ist auch der Leitzins der EZB zu berücksichtigen. Wird beispielsweise der Leitzins der Europäischen Zentralbank herabgesetzt, so ist es für die Geschäftsbanken günstiger, sich das Geld von der Zentralbank zu besorgen. Dies führt gleichzeitig zu einer Senkung des variablen Zinssatzes beim Tagesgeld. Erhöht dagegen die EZB ihre Zinsen, sprich der Leitzins steigt, so ist es für die Banken interessanter, auf das Kapital von Privatanlegern zurückzugreifen. Um möglichst viele neue Kunden gewinnen zu können, steigen daher die Tagesgeldzinsen. Die Leitzinsen der EZB dienen als Barometer, um die Zinsentwicklung beim Tagesgeld vorherzusehen.

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