Minimal- und Maximalbetrag beim Tagesgeld

Viele Tagesgeld-Anbieter geben bei ihren Konditionen einen Minimal- und Maximalbetrag an, die erfüllt werden müssen, damit der Kunde ein Tagesgeldkonto eröffnen darf. Die sogenannte Mindesteinlage wird aus Sicht der meisten Banken befürwortet, da sich ansonsten das angelegte Kapital nicht rentiert und die eigentlichen Verwaltungskosten entsprechend höher wären, als die Zinseinnahmen hergeben würden. Von daher lagen die Mindesteinlagen in früheren Jahren noch wesentlich höher, als sie heute angeboten werden. Einige Kreditinstitute verzichten aber auch auf diese Mindesteinlagen. So können Anleger durchaus kleinere Beträge auf einem Tagesgeldkonto ansparen, ohne hierfür besondere Gebühren bezahlen zu müssen. Auf der anderen Seite setzen einige Banken je Kunde eine Grenze für eine Maximalanlage fest. So darf der Anleger maximal 100.000 oder 300.000 Euro auf seinem Tagesgeldkonto ansparen oder einzahlen. Einer der Gründe für eine Maximalbeschränkung liegt darin, dass die Banken beim Tagesgeld das eingesetzte Kapital des Kunden jederzeit zur Verfügung haben müssen. Wie beim Tagesgeld üblich, kann der Anleger ja auch jederzeit und ohne Einhaltung von Kündigungsfristen auf sein gesamtes Sparvermögen zugreifen. Die Banken selbst verdienen durch das Verleihen größerer Geldanlagen an andere Investoren. Heben Sparer ihr gesamtes Vermögen ab, kann dies zu Engpässen führen und würde sich für die Bank nicht lohnen. Ebenfalls kann die Beschränkung einer Maximaleinlage den Grund haben, dass sich die Kreditinstitute nicht von wenigen Geldgebern mit großen Anlagebeträgen abhängig machen möchten. Hebt beispielsweise ein Anleger im Extremfall mehrere Millionen Euro von seinem Tagesgeldkonto ab, so wäre die Bank wahrscheinlich nicht in der Lage, diesen Betrag zur Verfügung zu stellen.

Das Kuriose mit dem Maximalbetrag und den Zinsen

Wie oben dargelegt, beschränken viele Tagesgeldbanken den Maximalanlagebetrag. Sie wollen sich vor unvorhergesehenen hohen Geldabhebungen schützen, da sie diese im Extremfall nicht sofort auszahlen können. Daher haben etliche Anlagebanken eine besondere Zinspolitik eingeführt. Hierbei werden kleinere Anlagebeträge besser verzinst, als beispielsweise Anlagebeträge von über 100.000 Euro. Die Maximalanlagebeträge bei Tagesgeldkonten richten sich an feste Zinsstaffeln beziehungsweise werden von Neukundenangeboten festgesetzt. Viele Banken arbeiten mit einer Zinstreppe, bei denen der Anleger bis zu einem bestimmten Anlagebetrag einen hohen Zinssatz erhält, bei Überschreiten der Maximalgrenze einen niedrigen Zinssatz. Die in der Werbung angegebenen Topkonditionen gelten also nur für einen bestimmten Anlagerahmen. Bei Überschreiten der Maximalgrenze erfolgt eine neue Zinsstufe.

Maximalbetrag und Einlagensicherung

Einige Kunden setzen sich auch selbst eine persönliche Obergrenze als Maximalbetrag. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn die Anlagebank nicht einem freiwilligen Sicherungssystem angehört und sich nur auf die gesetzliche Einlagensicherung verlässt. Da beispielswiese aus gesetzlicher Sicht die Einlagensicherung pro Kunde auf 100.000 Euro festgelegt ist, sollte jeder Anleger bei einer solchen Bank auch nur bis zur Höhe der Sicherungsgrenze sein Kapital anlegen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass er sein Geld auch bis zu dieser eingezahlten Höhe zurückerhält.

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